In einer Kleinen Anfrage haben wir Auskunft über die derzeitige Musterungspraxis bei Wehrpflichtigen verlangt. Die extremen Veränderungen der Untauglichemquote und regionale Unterschiede werfen die Frage auf, ob die Musterungskriterien dem jeweiligen Rekrutierungsbedarf der Bundeswehr angepasst werden und bis zu welcher Ausmusterungsquote die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht von der Bundesregierung als "verfassungsrechtlich verantwortbar" angesehen wird. Zudem fordern wir eine Begründung dafür, dass derzeit 40 bis 45 Prozent der deutschen Wehrpflichtigen als nicht wehrdiensttauglich gemustert werden, während in der Vergangenheit deren Prozentsatz bei lediglich zehn Prozent lag.