Qualifizierung von Zivildienstleistenden im Pflegebereich
Das Zivildienstgesetz schreibt für die Qualifizierung von Zivildienstleistenden im Pflegebereich vergleichweise wenige Seminar- und Bildungstage vor. Ferner sind diese nicht für alle Zivildienstleistenden verpflichtend bzw. finden nur "soweit dies erforderlich ist" statt. Da es sich bei den Tätigkeiten der Zivildienstleistenden um wichtige Betreuungs- und Hilfeleistungen mit direkten Auswirkungen auf die Pflegebedürftigen handelt, stellt sich gerade in diesem Bereich die Frage nach der Angemessenheit der Regelungen des Zivildienstgesetzes und deren konkreter Umsetzung.