20. April 2010
Lehrgänge nach dem Zivildienstgesetz
Zum 1. Januar 2010 ist die erste Stufe des Zivildienständerungsgesetzes in Kraft getreten. Ein wichtiges Ziel dieser Gesetzesnovelle ist es, den Zivildienst zu einem Lerndienst weiterzuentwickeln. Hierbei ist die Durchführung und Inanspruchnahme der gesetzlich vorgesehenen Lehrgänge von besonderer Wichtigkeit. Für das Parlament, seine weitere Arbeit und aktuelle zivildienstpolitische Diskussionen ist es von entscheidender Bedeutung, wie sich die letzte Novelle des Zivildienstgesetzes auf die konkrete Situation der Zivildienstleistenden auswirkt und ob die gesetzlich verankerten Vorgaben in der Praxis tatsächlich erfüllt und umgesetzt werden.Die frühzeitige Absolvierung der Einführungslehrgänge für Zivildienstleistende, die in den Tätigkeitsgruppen der Betreuung von hilfsbedürftigen Menschen eingesetzt werden, war in den vergangenen Jahren nicht ausreichend gewährleistet. Gerade hier gilt es zu hinterfragen, ob die mit dem Zivildienständerungsgesetz bezweckten Verbesserungen bezüglich der Lehrgänge eingetreten sind und ob die Bundesregierung konkrete Veränderungsbedarfe bei der Gesetzesumsetzung erkennt.







