28. September 2007
Ausnutzung von Arbeitslosen in Unternehmenspraktika
Antwort der Bundesregierung eine Kleine AnfrageIm Rahmen der Arbeitsförderung der Sozialgesetzbücher II und III (SGB II und III) können Arbeitslose in so genannte Eignungsfeststellungen und Trainingsmaßnahmen in Betriebe vermittelt werden. Damit sollen ihre Kenntnisse und Fähigkeiten, Leistungsfähigkeit und Entwicklungsmöglichkeit ermittelt werden. Für die Maßnahmen sind Zeiträume von zwei bis achtWochen vorgesehen, insgesamt dürfen sie nicht länger als zwölf Wochen dauern.







