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28. September 2007

Ausnutzung von Arbeitslosen in Unternehmenspraktika

Antwort der Bundesregierung eine Kleine Anfrage

Im Rahmen der Arbeitsförderung der Sozialgesetzbücher II und III (SGB II und III) können Arbeitslose in so genannte Eignungsfeststellungen und Trainingsmaßnahmen in Betriebe vermittelt werden. Damit sollen ihre Kenntnisse und Fähigkeiten, Leistungsfähigkeit und Entwicklungsmöglichkeit ermittelt werden. Für die Maßnahmen sind Zeiträume von zwei bis achtWochen vorgesehen, insgesamt dürfen sie nicht länger als zwölf Wochen dauern.

09-28_KA_Generation-Praktikum_Aw.pdf 09-28 KA Generation-Praktikum ... (Größe: 273 KB, Typ: pdf, Zuletzt geändert: 07.08.11)